Die deutsche Mietpreisbremse wird um weitere fünf Jahre verlängert, die Rechte der MieterInnen gestärkt

von Dieter Scholz

In Bezirken mit gravierenden Wohnungsproblemen, milde mit angespannter Lage auf dem Wohnungsmarkt umschrieben, dürfen bei Neuvermietung von Bestandwohnungen die Mietverträge nicht mehr als 10% über einen Vergleichsindex angehoben werden. Bestandswohnungen sind bereits existierende Wohnungen, Neubauten fallen nicht unter diese Regelung.  Der Vergleichsindex , also die ortsübliche Vergleichsmiete wird über einen Mietspiegel erfasst. Das bedeutet natürlich, dass die Mieten steigen, aber halt deutlich langsamer als ohne Mietpreisbremse. Diese Regelung wird jetzt für weitere fünf Jahre verlängert also bis 2025.
Im Falle von zu hohen Mietzahlungen können die MieterInnen innerhalb von dreißig Monaten das zu viel gezahlte Geld zurück fordern. Weitere Konsequenzen gibt es für den Vermieter nicht. Ob ein Bezirk unter diese Regelung fällt, entschieden die Bundesländer. Eva Högl (SPD) meint, diese Regelung habe in den vergangenen Jahren gewirkt, Thorsten Frei (CDU) sprach von einem Instrument, um Zeit zu gewinnen. Diese sollte zum Wohnungsneubau genutzt werden. Der Berliner Senat (rot-rot-grün) hingegen hat jetzt gleich einen Mietdeckel per Landesgesetz beschlossen. Dieser gilt für etwa 1,4 Millionen Wohnungen und ist auf fünf Jahre begrenzt. Liegen die aktuellen Mieten bereits mehr als 20% über den vom Senat veröffentlichen Obergrenzen können die MieterInnen eine Senkung beantragen. Ob das Gesetz verfassungsgemäß ist, wird wohl vor dem Gericht entschieden, da sowohl CDU als auch FDP Einspruch angekündigt haben. Ein Eingriff ins (heilige)  Eigentum (ohne soziale Verpflichtung).
Quelle Wiener Zeitung (Reuters)

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