Handelsgericht: Urteil gegen Airbnb im Gemeindebau

Die Weitergabe von Wohnungen in Gemeindebauten war in Wien immer schon verboten, ebenso die Weitergabe einzelner Zimmer in Untermiete.

Der Aufstieg von anonymen (Kurzzeit-)Vermietungsplattformen wie Airbnb im Internet hat aber für viele die Hemmschwelle sinken lassen, die eigene Gemeindewohnung oder Teile davon weiterzugeben.  

Wiener Wohnen hat sich gegen diese Praxis nie wirksam wehren können, ihr Vorschlag Gemeindewohnungen auf Online-Buchungsplattformen durch den Betreiber automatisch sperren zu lassen, konnte nie umgesetzt werden.

Die Stadt Wien hat daraufhin das Handelsgericht eingeschaltet und einen wichtigen Etappensieg erzielt: Dieses hat entschieden, dass Airbnb städtische Gemeindewohnungen nicht zur Vermietung anbieten darf.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Airbnb hat auf APA-Anfrage angekündigt, das Urteil zu prüfen und eine Stellungnahme zu planen. Inwieweit dieses Urteil tatsächlich dazu führen wird, dass diese illegale Praxis im Gemeindebau nachhaltig abgestellt werden kann, bleibt also noch abzuwarten.

Dabei wäre es ganz einfach, in der Theorie zumindest: Anhand der Postadresse lässt sich eine Wohnung einfach, schnell und sehr zuverlässig einem Gebäude im Eigentum der Stadt Wien zuordnen. Personenbezogene – also heikle – Daten müssten gar nicht erfasst werden, nur das Objekt, das weitervermietet werden soll.

Im Land Salzburg wird jedem Buchungsvorgang auf Airbnb eine eigene Bearbeitungsnummer zugeordnet, die bei der Behörde gespeichert wird. Illegale Weitervermietungen sind dort spürbar zurückgegangen.  

Martin Grabler   

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