In Zukunft keine Maklergebühren?

Die geplanten Gesetzesänderungen, die die Wohnungssuchenden und Mieter*innen entlasten sollen wurden zur offiziellen Begutachtung versendet. Dazu lautet der Befund der Expert*innen der Arbeiterkammern von Vorarlberg bis Wien: Völlig ungeeignet, um die versprochenen Entlastungen der Wohnungssuchenden und Mieter*innen zu erreichen.

Für die geplante Neuregelung hat man sich angeblich Deutschland als Vorbild genommen. Dort wurde das Bestellerprinzip vor sieben Jahren eingeführt; und es funktioniert auch gut, wie eine Evaluierung des deutschen Justizministerium zeigt.

In Deutschland besteht für Makler*innen bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnräume prinzipiell ein Provisionsverbot gegenüber Wohnungssuchenden (§ 2 Abs 1a, Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung). Nur bei Vorliegen einer bestimmten Ausnahme, welche die Makler*innen zu beweisen haben (!), darf mit den Wohnungssuchenden doch eine Provision wirksam vereinbart werden.

Die geplante Änderung des Maklergesetzes in Österreich hat einen erheblich anderen Inhalt. Der vorliegende Entwurf sieht ein solches Provisionsverbot mit einer von der Maklerin oder dem Makler zu beweisenden Ausnahme nicht vor.

Vielmehr können Wohnungssuchende einfach in die Rolle als Erstauftraggeber*in gedrängt werden, woraufhin sie prinzipiell provisionspflichtig würden. Wenn Mieter*innen das vermeiden wollen, müssten sie gewisse Umstände beweisen, die jedoch für sie in der Praxis unmöglich zu beweisen sind.

Solche Umstände sind etwa bestimmte Motivlagen der Vermieter*innen, interne wechselseitige wirtschaftliche Einflussnahmen und/oder interne Absprachen von Makler*innen und Vermieter*innen.

Der Entwurf implementiert also geradezu gesetzlich legale Umgehungsmöglichkeiten des Bestellerprinzips, anstatt die Umgehung zu verhindern.

Die Regelungen des Entwurfes sind insgesamt völlig ungenügend, um das erwünschte Ziel einer Entlastung der Wohnungssuchenden bzw. Wohnungsmieter*innen zu erreichen.

Will die Regierung junge Menschen von den explodierenden Wohnkosten entlasten, sollten im Entwurf umfassende Änderungen vorgenommen werden und sich tatsächlich an den Regelungen des deutschen Bestellerprinzips orientieren.

Die wichtigsten Verbesserungsvorschläge der AK:

  • Der Entwurf muss dahingehend geändert werden, dass Makler*innen prinzipiell von Wohnungssuchenden keine Provision fordern, sich versprechen lassen oder annehmen dürfen (Provisionsverbot); außer die Makler*innen beweisen, dass sie erst nach Erteilung des Suchauftrages Kenntnis von der Vertragsgelegenheit erhalten haben.
  • Die ergänzenden Bestimmungen, welche das Bestellerprinzip gegen Umgehungen absichern sollen, sind zu verbessern.
  • Zudem sollte das Bestellerprinzip auch bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser eingeführt werden.

AK Blog Arbeit & Wirtschaft

Manfred Itzinger

Share

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Post comment