Innsbruck hat die illegale Vermietung von Wohnungen im Visier

Um zweckfremde Vermietungen aufzuspüren, legt die Innsbrucker Stadtregierung nach. Es gibt jetzt ein Formular zum anonymen Melden von Verdachtsmomenten an das Magistrat Innsbruck: Formular zur Meldung von unsachgemäßer Wohnungsvermietung & Leerstand https://forms.innsbruck.gv.at/

Zur zweckfremden Vermietung gehört auch die gewerbsmäßige Vermietung über Online-Plattformen à la AirBnB, wenn dafür die Voraussetzungen fehlen. So braucht es eine entsprechende Genehmigung der Baubehörde, was in reinen Wohngebieten allerdings ausgeschlossen ist.

Um Verstöße aufzuspüren, hofft die Stadt zusätzlich auf Hinweise aus der Bevölkerung. Schon bisher seien Beschwerden von Nachbarn oft Auslöser für weitere Nachforschungen gewesen. Lärm durch Fremde in einer Wohnanlage, auffallend oft wechselnde Mieter in einer Wohnung oder eine besonders häufige Anwesenheit von Menschen, die nicht im Haus ansässig sind, können solche Verdachtsmomente sein. Genau dafür wurde das Formular entwickelt.

Anonym deswegen, da auch in Innsbruck der Fluch der befristeten Vermietung stark zugenommen hat. Da kann der Mieter wohl kaum gegen den Vermieter direkt vorgehen.

Entscheidend ist natürlich, dass es bei Verstößen saftige Verwaltungsstrafen gibt. Bei Verdacht auf eine zweckwidrige Verwendung einer Wohnung leitet die Stadt Überprüfungen ein. Betraut sind damit mehrere Dienststellen im Stadtmagistrat, allen voran das Referat Gebäude- und Wohnungsregister sowie das Gewerbereferat.

Bei zweckwidriger Vermietung werden innerhalb des Stadtmagistrats Verfahren eingeleitet. Erhärtet sich der Verdacht, dann drohen Strafzahlungen. Überall dort, wo allfällige behördliche Bewilligungen korrekt sind, haben Vermieterinnen und Vermieter nichts zu befürchten, so die Stadt Innsbruck am Dienstag.

Zweckwidrige oder illegale Vermietungen seien durchaus keine Einzelfälle. Zum Teil würden die Ermittlungen dann auch weitere Kreise ziehen, etwa wenn die Vermieter selbst Mietzinsbeihilfe kassieren und so nicht gemeldete Einnahmen haben. Es gehe auch um die Frage, ob in solchen Fällen Steuern oder Tourismusabgaben korrekt bezahlt wurden, heißt es von Seiten der Stadt Innsbruck. Deshalb arbeite man auch mit Finanzbehörden und Polizei zusammen.

Deshalb der Grüne Bürgermeister Willi: Wohnraum muss Wohnraum bleiben!

Tja und Wien? Hier verweigert die SPÖ bereits die Überlegung zu Möglichkeiten der Leerstandserfassung. Auch ein vergleichbares Formular gibt es in Wien nicht, obwohl auch hier die befristeten Mietverträge weit verbreitet sind. Klar, wenn man sich gegen die „Heisln“ © BV 22, so heftig zur Wehr setzen muss.

Dieter Scholz, Quelle ORF online

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