Wohnungseigentum und touristische Kurzzeitvermietung (z.B. AirBnb)

In der Arbeiterkammer Wien gab es Anfang Juni eine Veranstaltungsreihe zum Thema Wohnen. Am ersten Tag wurde „Kauf einer Eigentumswohnung“ behandelt.

Aus dem Publikum kam die Frage, wie man sich in einem Eigentumswohnhaus gegen die tageweisen Vermietungen an Tourist_innen wehren kann. Bringt doch so eine Vermietung immer wieder fremde Menschen und Unruhe ins Haus. Auch eine Erhöhung der anfallenden Betriebskosten ist denkbar.

In jedem Eigentumswohnhaus gibt es einen Wohnungseigentumsvertrag, der für das ganze Haus, sprich für alle Wohnungen  gleich ist und beim Kauf der Wohnung unterschrieben werden muss. Wenn in diesem Vertrag die kurzzeitige Vermietung an Tourist_innen nicht vorgesehen ist, dann kann sich die Eigentümergemeinschaft gegen die Vermietung an Tourist_innen wehren. Ein Gang zum Bezirksgericht ist anzuraten und dieses wird die kurzzeitige Vermietung an Tourist_innen untersagen.

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