„Neues Landgut“: Warum nur mindestens 50 % und nicht 2/3 für geförderten Wohnbau?
Im aufliegenden Entwurf des Flächenwidmungsplan 8296 zum „Neuen Landgut“ –dem Dreieck zwischen Gürtel, Laxenburger Straße und Landgutgasse – ist nur ein Anteil von mindestens 50 % für gefördertes Wohnen vorgesehen....
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