Altbestand ist wichtig für den Wohnungsmarkt und stabilisiert die Mietpreise

von Manfred Itzinger

Auf Grund des bestehenden Mietrechtsgesetzes unterliegen Wohnungen in einem Altbau mit einer  Baubewilligung vor dem 1.7.1953, bei Häusern mit vermieteten Eigentumswohnungen vor dem 9.5.1945 voll dem Mietrechtsgesetz. Für Wohnungen, die nach den angegebenen Daten gebaut wurden, kann die Miete frei festgesetzt werden. Angebot und Nachfrage regelt die Höhe. In dieser Zeit mit einem großen Mangel an Wohnungen am Markt gehen die Mieten steil in die Höhe.

Mit jedem alten Haus (gebaut vor dem 1.7.1953), das abgerissen wird, geht eine preisgünstige Wohnung verloren. Für Investor_innen ist es natürlich lukrativer, ein Haus abzureißen. Zum werden auf dem gleichen Grundstück mehr Wohnungen im Neubau untergebracht und sie können darüberhinaus zu einem weitaus höheren Preis vermietet werden.  

Nicht allein aus stadthistorischen und nostalgischen Gründen ist der Erhalt von Altbauten wichtig, sondern sie wirken auch preisstabilisierend auf den Wohnungsmarkt.

Ein wichtiger Schritt für den Erhalt von Altbauten wird mit der Wiener Baurechtsnovelle (am 1. Juli 2018 und vollständig am 1. 11.2018 in Kraft gesetzt) , der den Abriss von Altbauten erschwert. Bis jetzt ist der Abriss von Altbauten außerhalb von Schutzzonen nur meldepflichtig. In Zukunft muss um eine Abrissbewilligung angesucht werden und ein Abrissbescheid von der Baupolizei unter Mitwirkung der Magistratsabteilung 19 für Architektur und Stadtgestaltung erlassen wird.

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