Tirol: Klare Spielregeln für AIRBnB erforderlich

Auch in Tirol erfreuen sich Buchungsplattformen für Ferienwohnungen großer Beliebtheit. Seit geraumer Zeit werden die steuerlichen und rechtlichen Probleme diskutiert.

Es herrscht eine starke Schieflage zwischen gewerblichen Vermietern, die ihre Steuern bezahlen und Vermietungen über Plattformen, die oftmals keine Steuern und Abgaben abliefern.  

Die Bundesregierung hat im Rahmen des  digitalen Steuerpakets eine Meldepflicht für alle Buchungsformen angekündigt. (Durch die letzten Ereignissen auf Bundesebene ist diese Maßnahme nicht so schnell zu erwarten.)

Das Tirol Modell sieht eine

Meldepflicht für alle Formen der Beherbergung bei der Gemeinde als Meldebehörde und eine Registrierung mittels Plakette vor.

Das Landesverwaltungsgericht Tirol hhat entschieden, das die wiederholte kurzfristige Vermietung zweier Ferienwohnungen über die Internetplattform Airbnb eine gewerbliche Tätigkeit darstellt und demnach eine Gewerbeberechtigung erfordere. Die Landeshauptstadt Innsbruck wird diese Entscheidung zum Anlass nehmen, bei den rund 1.200 bis 1.500 über Airbnb angebotenen Wohnungen entsprechenden gewerberechtlichen Prüfungen einzuleiten. Dadurch soll Wohnraum, der für ganzjährige Vermietung geeignet ist, wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden kann.

Quelle: Kommunal, Gemeinden gestalten Österreich  

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