Leerstandsabgabe – Dringlicher denn je!

Grundsätzliches: Je höher das Angebot an Mietwohnungen ist, desto mehr orientiert sich das Angebot am Bedürfnis der suchenden Mieterinnen und Mieter. Je niedriger das Angebot an Mietwohnungen ist, desto mehr bestimmen Vermieter*innen und Investor*innen den Markt und schrauben die Preise in die Höhe.

Die Wiener Bevölkerung wächst seit Jahren stetig und damit auch der Bedarf an Wohnungen.

Dem kann begegnet werden, in dem viele neue Wohnungen gebaut werden und, in dem alle vorhandenen Wohnungen vermietet werden.

Finanz- und Handelsware Wohnimmobilie

Die Investition in Wohnimmobilien ist eine sichere und aufgrund der Preissteigerungen eine sehr reizvolle Wertanlage in Zeiten von Krisen und Negativzinssatz. Seit der Finanzkrise 2008 steigen die Immobilienpreise mit großen Schritten. Ganz von selbst, ohne dass die Eigentümer*innen etwas tun müssen.

Ein Phänomen, das schon seit einer Weile beobachtet wird und immer mehr zunimmt ist, dass internationale Versicherungsunternehmen ihren Bedarf an Rückversicherungen mittels Beteiligung an Immobilienfonds decken. Da die Immobilienpreise steigen, ersetzen sie die sonst üblichen Renditen aus Vermietung. In London zum Beispiel stehen Wohnimmobilien schon leer, man will keine Mieter*innen mehr, die die Wohnung abwohnen oder gar ihre Miete nicht bezahlen. Die Finanzware Wohnimmobilie steigt von selbst im Preis. Österreich ist davon noch relativ verschont worden. Aber wir müssen achtsam sein und vorbeugen.

Daher: Leerstandsabgabe

Ein Instrument, dem entgegenzutreten ist die Einführung einer Leerstandsabgabe. Die Kosten für den Leerstand sollten im besten Fall höher sein als die Preissteigerung. Das stellt einen Negativ-Anreiz dar, die Wohnungen doch wieder auf den Markt zu bringen, um Mieteinnahmen zu lukrieren – es wäre für die Vermieter*innen dann ein doppelter Gewinn: keine Leerstandsabgabe plus monatliche Einnahmen.

Je länger eine Wohnung leer steht, desto höher ist die Abgabe – bis zum fiktiven gesetzlichen Mietzins. Eine zeitlich progressive Steigerung der Abgabe kann damit sanierungsbedingte Leerstände berücksichtigen.

Datenerhebung Leerstand

Oft wird darüber debattierte, wie denn nun die Leerstände erhoben werden? Ganz einfach die Eigentümer*innen von Wohnimmobilien müssen eine leerstehende, also nicht genutzte Wohnung verpflichtend melden. Tun sie das nicht, müssen sie mit empfindlichen Strafen rechnen.

Internationale Beispiele

Eine Leerstands-Meldepflicht gibt es bereits in Zürich und Kopenhagen. Eine Leerstandsabgabe kennt auch Kanada, dort wird sie trefflich als „Spekulations- und Leerstandsabgabe“ bezeichnet: es werden bis zu 2 % des Verkehrswerts der leerstehenden Wohnungen pro Jahr vorgeschrieben. Auch Vancouver kennt eine entsprechende Regelung und Toronto zieht nach.

Die Leerstandsabgabe verhindert ein spekulatives Leerstehen von Wohnungen und stellt einen Anreiz dar, Wohnungen wieder auf den Markt zu bringen und zu vermieten.

Trauen wir uns, diesen Schritt zu setzen – der Wohnungsmarkt wird es uns mit einem breiteren Angebot und günstigeren Mieten danken.

– – –

Filmempfehlung: Push – Für das Grundrecht auf Wohnen.

von Elisabeth Kittl

Share

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Post comment