Salzburgs ROG

von Michael Josef Seiss

2017 wurde in Salzburg ein neues Raumordnungsgesetz beschlossen. Gearbeitet wurde daran seit 2014. Ich habe mir angesehen wie die Ausgangslage war und was sich durch das neue Gesetz unter dem Blickpunkt des leistbaren Wohnens verändert hat. In der Ausgangslage wurde festgehalten, dass in den letzten Jahrzehnten die Siedlungsfläche stärker gewachsen ist als dem Bevölkerungswachstum entspricht. Das neue Raumordnungsgesetz hat daher das Ziel, den enormen Flächenverbrauch zu reduzieren, um auch den nachfolgenden Generationen die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensraum zu gestalten. Als politische Ziele wurden von der Schwarz-Grünen Landesregierung formuliert:

  • Sparsamer Flächenverbrauch
  • Stärkung der Hauptorte,  möglichst kompakte Siedlungskörper
  • Bevölkerungszahl zu halten bzw. wachsen zu lassen. Nicht zuletzt damit die regionale Wirtschaft davon profitieren kann.

Zum Thema leistbares Wohnen heißt es: „Zahlreiche Gemeinden im Bundesland Salzburg verfügen über hohe Wohnbau- und Gewerbebaulandreserven, die jedoch laut den Angaben der Gemeinden oftmals nicht verfügbar sind. Mit dem Argument der Nicht-Verfügbarkeit wird Druck auf die Ausweisung neuer Flächen, oftmals auch außerhalb der Siedlungsschwerpunkte ausgeübt. Dies wiederum bedingt die Fortsetzung der Zersiedelung unseres Bundeslandes mit allen nicht nachhaltigen Begleiterscheinungen. Eine aktivere Bodenpolitik der Gemeinden soll daher forciert und unterstützt werden (z.B. durch monetäre Instrumente). Ziel ist es, bereits bestehendes Bauland möglichst zeitnah zu mobilisieren. Dadurch soll wieder mehr Bauland auf den Markt kommen (und in weiterer Folge ein Sinken der Baulandpreise bewirken). Um Bauland zu mobilisieren, wurde für die Novelle des Raumordnungsgesetzes gefordert, neue gesetzliche Rahmenbedingungen vorzusehen. Bei Neuausweisungen sind die Regelungen dahingehend zu gestalten, dass nach Ablauf einer bestimmten Frist eine entschädigungslose Rückwidmung erfolgt.“ (Broschüre „3×3 Handlungsfelder in der Raumplanung“ vom Land Salzburg). Neben dem räumlichen Entwicklungskonzept der Gemeinden ist der Bebauungsplan das wesentliche Raumordnungsinstrument, in dem die zukünftige Entwicklung geregelt wird.

In der Umsetzung führte dies in dem neuen Raumordnungsgesetz unter anderem zu:

  • Ausweisung von Siedlungsschwerpunkten in den räumlichen Entwicklungskonzepten der Gemeinden
  • Neue Widmungskategorie „Förderbarer Wohnbau“, nur zulässig in den Siedlungsschwerpunkten
  • Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag für altes unbebautes Bauland
  • Befristung der Widmung für neue Baulandflächen
  • Keine Neuerrichtung von Einzelhandelsobjekten >300 m² Verkaufsfläche in Gewerbe- und Betriebsgebiet
  • Vertragsraumordnung für Mitsprache bei Baulandpreis und Bebauung

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass hier mit maßgeblicher Handschrift der grünen Partei ein Bundesland umgestaltet wird zu mehr leistbarem Wohnbau und Erhaltung der Regionalität. Das Ansetzen des monetären und widmenden Hebels zeigt Wirkung und konnte auch den Koalitionspartner überzeugen. Ein gutes Beispiel dafür, dass der Markt politisch gelenkt werden muss um nicht bloß den Partikularinteressen zu dienen sondern ein soziales Miteinander zu verwirklichen. Mögliche Adaptionen für Wien sehe ich jedoch keine, da der ländliche Salzburger Raum und die Hauptstadt Wien doch zu unterschiedlich in ihrer Disposition sind.

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