Neues Maklergesetz in Arbeit

Im Justizministerium wird an einem neuen Maklergesetz nach deutschem Vorbild gearbeitet. Es geht darum, dass künftig das Bestellersystem gelten soll. Das heißt, künftig soll der Besteller, also meist der Vermieter/die Vermieterin, die Provision zahlen und nicht grundsätzlich der Mieter/die Mieterin – eine alte Forderung der Grünen, in den Beneluxländern schon lange Tradition und auch in Deutschland seit einigen Jahren Praxis.

Geplant ist, das neue Gesetz bereits im Herbst zur Begutachtung vorzulegen. Noch wird heftig um Details gestritten, denn die ersten Gesprächsrunden mit Branchenvertretern und Experten seien, wie die Presse am 08.08.2020 berichtet, alles andere als emotionslos verlaufen.

Diese Gespräche scheinen nunmehr abgeschlossen zu sein. Nicht überraschend befürchtet der Fachverbandsobmann der Makler, Georg Edlauer, dass durch das neue Gesetz ein Drittel der 15 000 österreichischen Makler arbeitslos werden könnten.

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