Airbnb fügt sich den Salzburger Regeln

Am 1. September 2020 ist im Bundesland Salzburg das Nächtigungsabgabengesetz in Vollanwendung in Kraft getreten. Das heißt: Ausnahmslos alle, die ihre Wohnung an Touristen vermieten, müssen sich bei der Behörde registrieren.

Die Behörde prüft bei jeder Wohnung, ob sie nach dem Raumordnungsgesetz überhaupt vermietet werden darf, ob die Vermieterin, der Vermieter alle (raumordnungs-)rechtlichen Bestimmungen einhält – und am Ort der Unterkunft auch ihren ordentlichen Wohnsitz hat. Erst dann gibt es eine Registrierungsnummer, und diese muss online angeführt werden.

Airbnb, eine Plattform für touristische Kurzzeitvermietungen, hat lange gegen diese Bestimmung Widerstand geleistet – Schlagworte wie „Verfassungswidrigkeit“ und „völlig unverhältnismäßige Gesetzgebung“ sind gefallen. Nun hat Airbnb angekündigt, sich den Regeln des Landes Salzburg zu unterwerfen.

Wenn sich Vermieter und Onlineplattformen nicht an die neuen Regelungen halten, dann wird hart durchgegriffen – es drohen Strafen bis zu 10.000 Euro. In Salzburg.

In Wien heißt es diesbezüglich noch: Bitte warten.

Martin Grabler nach einer Vorarbeit von Monika Ferdiny

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