Barbara Ruhsmann präsentiert: Grüne wohnpolitische Meilensteine 2010 bis 2020

Ist einer Partei einmal erfolgreich ein Thema zugeschrieben, bleibt es ihr meist sehr lange. Erleichtert eine solche Zuschreibung doch die medial-öffentliche Einordnung enorm und bietet Sicherheit. Ein bisschen ist das so wie mit einem Vorzugsschüler. Wer einmal über ein paar Jahre gute Leistungen erbracht hat, dem verzeihen die LehrerInnen vieles, und der Vorzugsschüler muss schon viel anstellen, damit er seinen guten Ruf wieder los wird.

Nun: Wohnen, das gilt in Wien als Domäne der SPÖ. Und wer würde bei der beeindruckenden wohnpolitischen Tradition der SPÖ hier schon Widerspruch wagen? Das Merkwürdige aber ist: Alle wohnpolitischen Meilensteine der letzten 10 Jahre rot-grüner Koalition in Wien wurden entweder federführend von Grün in die Wege geleitet oder massiv von Grün angestoßen.

Es ist daher hoch an der Zeit, an Zuschreibungen zu rütteln, die so nicht mehr stimmen, und die grüne wohnpolitische Expertise und Umsetzungskraft in den Fokus zu rücken.

Was ist denn da so alles passiert zwischen 2010 und 2020?

Überblick der grünen wohnpolitischen Meilensteine

2014: Städtebauliche Verträge: Mit dem §1a der Bauordnung wurde in Wien die Grundlage für Vertragsraumordnung geschaffen. Die Gemeinde Wien hat seither das Recht, zu Infrastruktur-Kosten, die durch die Festsetzung von Grundflächen als Bauland entstehen, privatrechtliche Vereinbarungen abzuschließen. Dieses neue Instrument ermöglichte es u. a. auch, bei Projekten einen bestimmten Anteil von geförderten (und damit preisgebundenen) Wohnungen festzusetzen. Ohne Grüne in der Stadtregierung hätte es dieses neue Instrument, mit dem Bauträgerinnen und Investoren in die öffentliche Pflicht genommen werden, schlicht nicht gegeben.

Seit 2015: Stärkung Baurechtsvergaben bei städtischen Grundstücken: Auf Druck von Grün wurde im rot-grünen Regierungsübereinkommen für die Legislaturperiode 2015-2020 festgehalten, dass im Zuge der Verwertung städtischer Grundstücke die Vergabe eines Baurechtes „vorrangig zu prüfen“ ist. (Quelle: Eine Stadt, zwei Millionen Chancen. Das rotgrüne Regierungsübereinkommen für ein soziales, weltoffenes, lebenswertes Wien, Wien 2015, S. 86). Das heißt, die Stadt soll Eigentümerin des Grundstücks bleiben und erhält Baurechtszinsen für die Abtretung des Nutzungsrechts der Liegenschaft. Kommunales Gut muss kommunales Gut bleiben, darf nicht privatisiert werden. Dass Baurechtsvergaben in den letzten Jahren immer selbstverständlicher geworden sind, ist eine grüne Leistung.

2017: Wiederaufnahme Gemeindebau-Programm: 2015 drängte Grün darauf, dass im Koalitionspapier der Bau von neuen Gemeindewohnungen als Ziel formuliert wird. Der damalige Wohnbau-Stadtrat Ludwig stand zunächst auf der Bremse und erst als Ex-Bürgermeister Häupl die Wiederaufnahme des Gemeindebauprogramms zur Chefsache machte, begann die Planung. Dementsprechend sind jetzt am Ende der Legislaturperiode statt der angepeilten 2000 neuen Gemeindewohnungen erst 120 Wohnungen fertiggestellt. Fest steht: Mit gestärkten Grünen geht hier mehr weiter.

2019: Neue Widmungskategorie Geförderter Wohnbau: Wenn Flächen neu als Wohngebiet gewidmet werden, soll dort überwiegend geförderter Wohnbau errichtet werden (= der Netto-Mietzins von etwa fünf Euro pro Quadratmeter darf nicht überschritten werden). Ab einer Wohnnutzfläche von 5000 Quadratmetern muss der Anteil von geförderten Wohnungen zwei Drittel ausmachen. Auch diese wegweisende Novelle gäbe es nicht ohne jahrelange Bemühungen der Grünen. Warum sie so zukunftsentscheidend ist? Die Bodenpreise sind in Wien (so wie in allen urbanen Räumen weltweit) in den letzten zehn Jahren durch die Decke gegangen. Für gemeinnützige Bauträger, die an ein preisliches Limit beim Grundstückskauf gebunden sind, wurde es immer unmöglicher, in diesem Markt zu bestehen, ihre Bautätigkeit ging auf ein Drittel der gesamten Neubauleistung zurück. Hätte man hier weiter zugesehen, wäre der Anteil von geförderten Wohnungen am Gesamtbestand im Lauf der nächsten Jahrzehnte dramatisch gesunken.

2019: Verschärfung des Abbruchverbots von Bauwerken in Schutzzonen, Gebieten mit Bausperre und von Gebäuden, die vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden: Zuvorderst ging es bei dieser grün-induzierten Maßnahme um den Erhalt des (historischen) Stadtbilds. Damit einher ging aber automatisch auch der Versuch, die einer Preisregelung unterliegenden und damit günstigeren Altbauwohnungen für den Wohnungsmarkt zu erhalten. Die Zinshäuser in Wien schwinden dahin – nicht immer durch Abbruch, sondern vor allem durch Umwandlung in Eigentum (voran geht oft und oft spekulativer Ankauf, Wiederverkauf, Neukauf von Häusern), aber natürlich war und ist Abbruch für viele InvestorInnen die Methode der Wahl, weil mit Neubauten noch höhere Gewinne erzielt werden können.
Mit dem Abbruchverbot haben die Grünen eine erste wirksame Notbremse gegen die Vernichtung des Altbestands gezogen.

2019: Neue Widmungskategorie Geförderter Wohnbau: Wenn Flächen neu als Wohngebiet gewidmet werden, soll dort überwiegend geförderter Wohnbau errichtet werden (= der Netto-Mietzins von etwa fünf Euro pro Quadratmeter darf nicht überschritten werden). Ab einer Wohnnutzfläche von 5000 Quadratmetern muss der Anteil von geförderten Wohnungen zwei Drittel ausmachen. Auch diese wegweisende Novelle gäbe es nicht ohne jahrelange Bemühungen der Grünen. Warum sie so zukunftsentscheidend ist? Die Bodenpreise sind in Wien (so wie in allen urbanen Räumen weltweit) in den letzten zehn Jahren durch die Decke gegangen. Für gemeinnützige Bauträger, die an ein preisliches Limit beim Grundstückskauf gebunden sind, wurde es immer unmöglicher, in diesem Markt zu bestehen, ihre Bautätigkeit ging auf ein Drittel der gesamten Neubauleistung zurück. Hätte man hier weiter zugesehen, wäre der Anteil von geförderten Wohnungen am Gesamtbestand im Lauf der nächsten Jahrzehnte dramatisch gesunken.

2019: Verschärfung des Abbruchverbots von Bauwerken in Schutzzonen, Gebieten mit Bausperre und von Gebäuden, die vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden: Zuvorderst ging es bei dieser grün-induzierten Maßnahme um den Erhalt des (historischen) Stadtbilds. Damit einher ging aber automatisch auch der Versuch, die einer Preisregelung unterliegenden und damit günstigeren Altbauwohnungen für den Wohnungsmarkt zu erhalten.

Die Zinshäuser in Wien schwinden dahin – nicht immer durch Abbruch, sondern vor allem durch Umwandlung in Eigentum (voran geht oft und oft spekulativer Ankauf, Wiederverkauf, Neukauf von Häusern), aber natürlich war und ist Abbruch für viele InvestorInnen die Methode der Wahl, weil mit Neubauten noch höhere Gewinne erzielt werden können. Mit dem Abbruchverbot haben die Grünen eine erste wirksame Notbremse gegen die Vernichtung des Altbestands gezogen.

Alles in allem nicht grad wenig für den kleinen Juniorpartner in den beiden Regierungskoalitionen der letzten zehn Jahre.

Wie wird es nach der Wahl weitergehen? Fest steht: Sollte die SPÖ mit der ÖVP eine Koalition eingehen, wird die Widmungskategorie Geförderter Wohnbau voraussichtlich fallen oder stillschweigend einfach niemals umgesetzt. Das Interesse an Städtebaulichen Verträgen wird verloren gehen und wenn welche aufgesetzt werden, dann in einem Rahmen, der keinem wehtut. Gemeindewohnungen werden voraussichtlich keine mehr geplant, aber man wird Konzepte erstellen zu ihrer Privatisierung und sie MieterInnen zum Kauf anbieten. Weil schließlich Eigentum über alles geht.

Möge diese Vorstellung Dystopie bleiben. Mit Grün in der Regierung wird weiter an der sozial und ökologisch gerechten Stadt gebaut. Zu den grünen wohnpolitischen Zielen für die nächsten Jahre geht’s hier entlang (Kapitel 2.4. Gutes und leistbares Wohnen für Alle, S.39f):

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1 Response

  1. Eine wunderbar gelungene Übersicht liebe Barbara. Es freut mich sehr, dass du nun auch einen Beitrag geschrieben hast und ich hoffe dem werden noch einige folgen 🙂

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