Berlin: Mietdeckel gekippt – ein Sieg der Immobilienhaie

Lieder wurde der durchaus effiziente mietenreduzierende Berliner Mietdeckel (siehe Beiträge unter Berlin, Mietdeckel) vom Deutschen Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Mit einer legistischen Begründung: Das Land sei nicht berechtigt gewesen, einen Sonderweg zu gehen.

Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen habe, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich beim Bund, heißt es in dem Beschluss. Damit bekamen die 284 Bundestagsabgeordneten von FDP und CDU recht. Ebenso zwei Berliner Zivilgerichte – die hatten das Bundesgericht um Klärung der Rechtslage gebeten.

Damit ist das Gesetz vom 23. 02. 2021 von vornherein ungültig und es wird zu deftigen Nachforderungen der Vermieter, oft große Investmentgesellschaften, in Berlin kommen. Naturgemäß begrüßten die großen Immobilienkonzerne, im Verbund mit CDU und FDP, diese Entscheidung.

Die Berliner Stadtregierung ist enttäuscht. Sie sieht nun ebenso wie der Mieterbund, den Bund in der Pflicht.

Die Mietpreisbremse, die bloß das Einfrieren von Mieten vorsieht, ist deutlich weniger wirksam Mietdeckel. Bei der bundeseinheitlichen Mietpreisbremse dürfen bei Neuvermietungen in Gebieten mit knappem Wohnangebot die Preise maximal um 10% über der ortsüblichen Miete liegen, also faktisch bei fast jeder Neuvermietung um 10% angehoben werden. Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen müssen sich auf die ortsüblichen Vergleichsmieten beziehungsweise dem Mietspiegel orientieren.

„Es ist nun die Aufgabe des Bundes,“ so der Berliner Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke), „entweder ein wirkungsvolles Mietpreisrecht zu schaffen, das die soziale Mischung in den Städten sichert oder aber den Ländern die Kompetenz dafür zu übertragen“.

Nur zur Erinnerung: Die Deutsche Wohnen verfügt zum Beispiel über rund 116.000 Wohnungen in Berlin. Immerhin ein gutes Wahlkampfthema für Linke und Grüne bei den kommenden Bundestagswahlen.

Dieter Scholz

Quelle: Wiener Zeitung 16.04.2021

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