Forderungen der Arbeitsgruppe „Leistbares Wohnen“
Als Orientierungshilfe zur Gemeindesrats- und Bezirksvertretungswahl am 11. Oktober 2020 hier eine Kurzzusammenfassung der politischen Positionen der AG „Leistbares Wohnen“ in der Bezirksorganisation Wieden der Grünen Wien:
Ausdehnung der Mietzinsregelungen des MRG auf Häuser mit einer 30 Jahre alten Baubewilligung.
Anwendung mietzinsrechtlicher Regelungen auf alle Mieten für Wohnzwecke.
Keine vermögensbezogene Betriebskostenbelastungen der Mieterinnen.
Sanktionen bei falscher Betriebskostenabrechnung.
Absolute Mietzinsobergrenze für Wien mit EUR 7,50 / m².
Gesetzlich gelistete und im MV angeführte Zu- und Abschläge mit öko-sozialen Kriterien.
Kein Lagezuschlag, sondern Infrastrukturbeitrag der Liegenschaftseigentümerin.
Befristete Mieten nur in Ausnahmefällen.
Überprüfung des widmungsgemäßen Gebrauchs von Wohnungen in Wohnzonen.
Starke Einschränkung von touristischer Vermietung von Wohnungen.
Verpflichtende Meldung von Leerstand und zeitlich progressiv steigende Leerstandsabgabe.
Genehmigungspflicht bei Umwidmung von Miete auf Eigentum und bei Luxussanierungen.
Schutzzonenerweiterung.
Verstärkte baubehördliche Kontrolle und Durchsetzung der Hauserhaltungspflicht.
Erleichterte treuhändige Verwaltung bei langfristigem Leerstand.
Keine Provisionspflicht für (potenzielle) Wohnungsmieterinnen.
Keinen verpflichtenden Ersatz der gegnerischen Anwaltskosten bei mietrechtlichen Verfahren.
Mietrechtliche Aufklärungsoffensive der Stadt Wien und Aufstockung des Schlichtungsstellenpersonals.
Jährlich etwa 10.000 neu gebaute, geförderte Wohnungen für Wien.
Erleichterte Nachverdichtung (Auf- und Ausbauten) bereits verbauter oder widmungsfremder Flächen mit Förderung und Zweckwidmung.
Abschaffung der Stellplatzverpflichtung.
Zweckgebundene Wohnbauförderung.
Zweckgebundene Verwendung der zurückgezahlten Wohnbaudarlehen zur Neuerrichtung von Wohnungen.
Dauerhafte Eintragung der Wohnbauförderung im Grundbuch.
Kein Verkauf von öffentlichem Grund bzw. solchem, der sich im 100%-igen Eigentum der Öffentlichen Hand befindet. Stattdessen nur Baurechtsvergabe.
Gemeinwohlorientierte Nutzung von Liegenschaften der Öffentlichen Hand oder Unternehmen, die im 100%igen Besitz der Öffentlichen Hand stehen. Keine Spekulation mit geförderten Wohnungen mehr und kein Verkauf von geförderten Wohnungen in Wien.
Dauerhafte Mietzinsobergrenzen bei der Vermietung von geförderten Wohnungen.
Transparente Wohnungsvergabe auch bei Wiedervermietung von Genossenschaftswohnungen. Bemessung der Wohnbeihilfe vom gesamten monatlichen Bruttomietzins inkl. Heizpauschale. Zweckgebundenheit der Grunderwerbssteuer zur Neuerrichtung von Wohnungen.
Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühr auch bei Share Deals.
Realisierung des Bodenbeschaffungsgesetzes.
Zeitlich progressive Bodenwertabgabe auf ungenutztes Bauland.
Grundsteuer auf Basis der möglichen Nutzfläche.
Keine Widmung von Einfamilienhäusern.
Keine steuerliche Begünstigung von Einfamilienhäusern.
Keine Umwidmung von Kleingärten auf ganzjähriges Wohnen.
Restriktive Umwidmung von Grünland oder landwirtschaftlichen Flächen in Bauland.
Befristete Baulandwidmung.
Abschöpfung des Widmungsgewinns für die Allgemeinheit (= Mehrwertabgabe).