Berlin und die Mieten: Neues vom Mietdeckel

In Berlin sind die Mietpreise in den letzten Jahren explodiert.

Ein Grund für das exorbitant gestiegene Mietenniveau war der Verkauf der kommunalen Wohnungen unter der CDU Stadtregierung an die private Wohnungsgesellschaft Deutsches Wohnen und die grundsätzliche Option, Sozialwohnungen bereits nach zwanzig Jahren dem allgemeinen Wohnungsmarkt einzuverleiben.

In Berlin hat nun die rot/rot/grüne Stadtregierung einen Mietdeckel eingeführt, der seit 23. Februar in Kraft ist, der Obergrenzen der Kaltmiete in einer Miettabelle festhält. Eine vor 1918 erbaute Wohnung (bei uns Kategorie A) darf nicht mehr als 6,46€/m2 kosten. In Wien: 5,81€/m2, wobei in Wien diverse Zuschläge für Lage und Ausstattung rechtmäßig sind – in der Innenstadt sind bis zu 12,21€/m² möglich, in den restlichen inneren Bezirken immerhin auch 4,62€/m².

Wie zu erwarten wurde das Mietdeckelgesetz beim Verfassungsgerichtshof beeinsprucht, mit der Konsequenz, dass in neu abgeschlossenen Mietverträgen nunmehr zwei Miethöhen festgeschrieben werden: Einerseits die jetzt gesetzliche Miete, andererseits einen Schattenmiete, die zu bezahlen ist, wenn das Gericht das Mietdeckelgesetz verwirft.

Die Schattenmiete gilt zum größeren Teil auch rückwirkend, d.h. die Mieterin/der Mieter weiß nicht, ob es bei der günstigen Miete bleibt oder ob sie rückwirkend steigt – und das massiv, zwischen 50 und 100%.

Dies dürfte rechtens sein, denn selbst Mieterschützer empfehlen, den ersparten Betrag vorerst zur Seite zu legen, damit im Falle des Falles der höhere Betrag durch die Rücklage bezahlt werden kann.

Für Wohnungssuchende eine äußerst unbefriedigende Situation. Eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht wird erst für das zweite Quartal 2021 erwartet.

Quelle: Der Standard, 26./27. September 2020

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