Erster Flächenwidmungsplan nach neuer Bauordnung in Kraft
von Manfred Itzinger
Die Wiener Bauordnungsnovelle, die im März 2019 in Kraft getreten ist, sieht bei neuen Widmungen für Wohnbau ab einer gewissen Größe einen Anteil von 2/3 geförderten Wohnbau vor. Damit stoppt die Stadt Wien Bodenspekulation und bremst die steigenden Mieten ein. Wohnen bleibt in Wien damit auch für die Zukunft leistbar.
2/3 geförderter Wohnbau gesetzlich garantiert
Seit 16.1.2020 ist die erste Flächenwidmung für einen zusätzlichen Wohnbau in der Kundrathstraße nach der neuen Bauordnung in Kraft. Dort ist nun gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens 2/3 der neuen Wohnungen gefördert sein müssen.
Mit der Umsetzung der neuen Bauordnung wird dafür gesorgt, dass Wohnen langfristig leistbar bleibt.
Mit diesem Flächenwidmungsplan ist der Startschuss für die Umsetzung vieler weiterer Projekte gefallen, die in den kommenden Monaten nach der neuen Bauordnung beschlossen werden. Ganz Europa schaut auf Wien, wie es hier gelingt dem Bevölkerungswachstum mit ausreichend leistbarem Wohnraum zu begegnen.