Ibiza sei Dank

WGG-Novelle: Diese Reform wird sich wohl nicht mehr ausgehen.
Freude ist angesagt. Die von Mieter*innenschützern, UNHCR und auch dem gemeinnützigen Wohnbausektor scharf kritisierte Reform des Wohnungsgemeinnützigengesetzes (WGG) wird wohl so nicht mehr kommen, da geplant war, sie am 25. Juni dem Bauausschuss vorzulegen. 

Kritikpunkt der AK: Die bisherige Rechtslage sieht vor, dass ein Bauträger die Miete absenken muss, sobald die Darlehen für Grund- und Baukosten getilgt sind. Nach dem Text der geplanten Neuregelung wäre es möglich, entgegen der bisherigen Rechtslage über Jahrzehnte eine höhere Miete zu verlangen, ohne dass das an besonders überprüfbare Voraussetzungen geknüpft wäre (Walter Rosifka, AK Wohnrechtsexperte). Ruth Becher (SPÖ): „…Die erste konzertierte Bestrafungsaktion für Genossenschaftsmieter in der zweiten Republik.“ Die Gemeinnützigen Wohnbauträger hatten an diesem Punkt nichts auszusetzen.


Der in der Novelle vorgesehene „Österreicher-Vorrang“ bei der Vergabe gefördert errichteter Wohnungen hat scharfe Kritik sogar von der UNHCR (eine sehr seltene Intervention des Flüchtlings-Hochkommissariats), von Mieter*Innenschutzorganisationen und Landesorganisationen hervorgerufen. Von Drittstaatenangehörigen wird im geplanten Gesetz verlangt, daß ein seit mehr als fünf Jahren ununterbrochener und legaler Aufenthalt in Österreich nachgewiesen werden kann, sowie ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integrationsfonds bzw. einer vom ÖIF zertifizierten Stelle „über die erfolgreiche Absolvierung einer Integrationsprüfung“, damit Anspruch auf eine Wohnung besteht. Womit – und das ist wohl das massiv abzulehnende Ziel – der Zugang zu leistbarem Wohnen für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte weiter erschwert werden würde.
Aber Ibiza kann das noch verhindern.
Quelle: Der Standard, 20. Mai 2019

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