Ibiza sei Dank
WGG-Novelle:
Diese Reform wird sich wohl nicht mehr ausgehen.
Freude ist angesagt. Die von Mieter*innenschützern, UNHCR und auch dem
gemeinnützigen Wohnbausektor scharf kritisierte Reform des
Wohnungsgemeinnützigengesetzes (WGG) wird wohl so nicht mehr kommen, da geplant
war, sie am 25. Juni dem Bauausschuss vorzulegen.
Kritikpunkt der AK: Die bisherige Rechtslage sieht vor, dass ein Bauträger die Miete absenken muss, sobald die Darlehen für Grund- und Baukosten getilgt sind. Nach dem Text der geplanten Neuregelung wäre es möglich, entgegen der bisherigen Rechtslage über Jahrzehnte eine höhere Miete zu verlangen, ohne dass das an besonders überprüfbare Voraussetzungen geknüpft wäre (Walter Rosifka, AK Wohnrechtsexperte). Ruth Becher (SPÖ): „…Die erste konzertierte Bestrafungsaktion für Genossenschaftsmieter in der zweiten Republik.“ Die Gemeinnützigen Wohnbauträger hatten an diesem Punkt nichts auszusetzen.
Der in der Novelle vorgesehene „Österreicher-Vorrang“ bei der Vergabe gefördert
errichteter Wohnungen hat scharfe Kritik sogar von der UNHCR (eine sehr seltene
Intervention des Flüchtlings-Hochkommissariats), von Mieter*Innenschutzorganisationen
und Landesorganisationen hervorgerufen. Von Drittstaatenangehörigen wird im
geplanten Gesetz verlangt, daß ein seit mehr als fünf Jahren ununterbrochener
und legaler Aufenthalt in Österreich nachgewiesen werden kann, sowie ein
Prüfungszeugnis des Österreichischen Integrationsfonds bzw. einer vom ÖIF
zertifizierten Stelle „über die erfolgreiche Absolvierung einer
Integrationsprüfung“, damit Anspruch auf eine Wohnung besteht. Womit – und das
ist wohl das massiv abzulehnende Ziel – der Zugang zu leistbarem Wohnen für
Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte weiter erschwert werden würde.
Aber Ibiza kann das noch verhindern.
Quelle: Der Standard, 20. Mai 2019