Weiterer Etappensieg gegen Airbnb

Bereits im Sommer 2020 hatte die Stadt Wien Klage gegen Airbnb erhoben, da immer wieder Gemeindewohnungen für touristische Kurzzeitvermietung auf der Plattform Airbnb auftauchten. Das Handelsgericht gab der Stadt Wien recht.

Airbnb kündigte an, freiwillig Gemeindebauadressen zu sperren. Gleichzeitig hat sie aber Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil erhoben.

Jetzt bestätigte das Oberlandesgericht Wien den Urteilsspruch des Handelsgerichtes. Durch das noch nicht rechtskräftige Urteil (gegen das noch berufen werden kann) hat die Stadt Wien einen weiteren Etappensieg erzielt.

Gemeindewohnungen sind dazu da, das Wohnbedürfnis von sozial schwachen zu decken und nicht für die Gewinnmaximierung Einzelner, die verbotenerweise eine Gemeindewohnung an Touristen vermieten.

Wiener Wohnen ist aufgefordert bei so eklatanten Verstößen die Mietverträge sofort zu kündigen und die Wohnungen an jene weiter zugeben, die auf der langen Warteliste stehen und eine Wohnung dringend benötigen.   

Manfred Itzinger

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