EuGH trifft Grundsatzurteil in Sachen Kurzzeitvermietung

Der Europäische Gerichtshof hat am 22. September entschieden, dass EU-Staaten die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb mit nationalen Regelungen einschränken dürfen.

Anlassfall für diese Entscheidung war die Regelung in einer französischen Gemeinde, die die regelmäßige Kurzzeitvermietung einer Wohnung an Personen, die sich nur vorübergehend in der Gemeinde aufhalten, ohne dort einen Wohnsitz zu begründen, verbot. Diese Regelung verstoße nicht gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie.

Allgemeininteresse überwiegt

Das Allgemeininteresse der Zurverfügungstellung von bezahlbarem Wohnraum überwiegt gegenüber dem Geschäftsinteresse der Einnahmenmaximierung durch kurzzeitige Vermietung.

Dies ist ein Präzedenzurteil mit weitreichenden Auswirkungen auf die Gemeinden. Sie können, mit Berufung auf dieses Urteil, Einschränkungen für Airbnb und sonstige Kurzzeitvermietungen verordnen.

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