Quiz zur Betriebskostenabrechnung: Wer kann alle zwölf Fragen richtig beantworten?
Egal, ob Mietshaus oder Wohnungseigentum: Spätestens Ende Juni ist die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr fällig.
Aber: welche Kosten dürfen dabei eigentlich verrechnet werden? Und welche nicht?
- Strom für die Beleuchtung des Stiegenhauses: a) zulässig b) nicht zulässig
- Überprüfung der Dichtigkeit der Wasserleitungen: a) zulässig b) nicht zulässig
- Behebung von Wasserleitungsbrüchen: a) zulässig b) nicht zulässig
- Schneeräumung, selbst wenn im Winter mehr als die dreifache Schneemenge eines Durchschnittsjahres angefallen ist: a) zulässig b) nicht zulässig
- Prämien für die Feuerversicherung, obwohl weniger als die Hälfte der MieterInnen zugestimmt haben: a) zulässig b) nicht zulässig
- Prämien für die Glasbruchversicherung, obwohl weniger als die Hälfte der MieterInnen zugestimmt haben: a) zulässig b) nicht zulässig
- Delogierungskosten: a) zulässig b) nicht zulässig
- Der Anschluss des Hauses an das öffentliche Wassernetz: a) zulässig b) nicht zulässig
- Die Kosten für das Wasser vom letzten Jahr: a) zulässig b) nicht zulässig
- Die Nachtragskosten für das Wasser vom vorletzten Jahr: a) zulässig b) nicht zulässig
- Die Betriebskosten für den Lift: a) zulässig b) nicht zulässig
- Die Reparaturkosten für den kaputten Lift: a) zulässig b) nicht zulässig
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Noch ein Stück …
Gleich
… und hier Auflösung:
Fragen 1, 2, 4, 5, 9 und 11: richtige Antwort: a) zulässig.
Fragen 3, 6, 7, 8, 10 und 12: richtige Antwort: b) nicht zulässig
Wer öfter als achtmal a) angekreuzt hat, mag ein sympathischer Zeitgenosse sein, ist aber vielleicht doch ein wenig zu gutgläubig!
Wer mehr als zehn Fragen richtig beantwortet hat, ist aufgerufen, sich als Vertrauensperson im Haus zu melden!
Und wer weniger als acht Fragen richtig hat, darf sich entspannt zurücklehnen, vorausgesetzt in der Haushaltskassa befindet sich Geld im Überfluss. Wenn nicht: Die Prüfung der Betriebskostenabrechnung Profis überlassen!
Martin Grabler nach einer Vorlage von Dieter Scholz, 21.06.2020. Quelle: Fair Wohnen