Deutschland: Wer mietet wird für Öl und Gas bestraft

Deutschland hat jetzt den CO2 Preis für Gebäude eingeführt, das heißt für Öl- und Gasheizungen fallen Zusatzkosten von 25€ pro Tonne CO2 an. Da die Mieter*in meist keinen Einfluss auf die Art der Heizung hat, wurde lange Zeit davon ausgegangen, dass die CO2 Kosten zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen im Verhältnis 50:50 aufgeteilt werden.

Das würde auch dem Sinn der Bepreisung entsprechen, da ja beide Seiten zu CO2 Sparmaßnahmen angeregt werden sollten. Jetzt hat die CDU/CSU jedoch sinnwidrig durchgesetzt, das die Kosten ausschließlich den Mieter*innen angerechnet werden.

Die Debatte und eine Entscheidung stehen in Österreich noch bevor. Walter Rosifka, Experte für Mietfragen in der Arbeiterkammer, meint, dies sei ungerecht, denn „eine Mieter*in ist der Vermieter*in, was die Art der Heizung betrifft, ausgeliefert. Wenn es  wenigstens möglich wäre, gegen den Willen der Vermieter*in eine Photovoltaikanlage einbauen zu lassen um etwas dagegen zu tun, dann wäre das ja noch vertretbar“. 

Anders sieht das naturgemäß Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes. Allein der Gedanke, dass sich Vermieter*innen an den Kosten einer zukünftigen CO2– Abgabe auf Heizöl oder Erdgas beteiligen sollten, sei für ihn „absurd“.

Das Deutsche Bundesumweltministerium meint auf seiner Homepage: Es braucht Anreize auf beiden Seiten: Für Mietende zu energieeffizientem Verhalten und für Vermietende zu Investitionen in klimaschonende Heizgeräte und bauliche Energieeffizienzverbesserungen. Absurd sei doch, ob ich mich jetzt als Mietende in Zukunft fragen muss, ob ich mein Kind nur mehr in kaltem Wasser baden darf, damit der Preis niedriger bleibt?

Rosifka weiter: „Wer Wärme mit einem Profitgedanken weitergibt, der sollte diese Abgabe als Unternehmen selbst übernehmen müssen. Wichtig sei außerdem, dies alles in dem Gesetz zu regeln, das den Preis einführt, weil in den unterschiedlichen Wohn- und Mietrechtsmaterialien wird das nicht zu schaffen sein“.

Dieter Scholz

Quelle: Der Standard, 2. August 2021

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